Häufig gestellte Fragen
Zum Lesen der Antworten klicken Sie bitte einfach auf die Fragen!
Alle anzeigen / Alle verbergen
-
Passt ein Lift überhaupt auf meine Treppe?
-
Natürlich ist jede Treppe anders, doch in der Regel passt ein Treppenlift auf jede Treppe. Dort wo Sie als Person durchlaufen können, sollte auch der Treppenlift durchfahren können. Ob Sie Ihren Treppenlift aber auch wie gewünscht nutzen können, dazu berücksichtigen wir in der Planung neben den baulichen Gegebenheiten auch Ihre persönlichen individuellen Anforderungen.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Nimmt der Lift nicht viel zu viel Platz in unserem Treppenhaus ein?
-
Alle unsere Treppenlifte lassen sich immer Platz sparend zusammenklappen oder außerhalb der Treppe parken. Die Führungsschiene läuft sehr flach über den Stufen und so nah an der Wand oder dem Geländer entlang, dass alle anderen Treppennutzer noch genügend Platz zum Gehen haben.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Kann ich noch etwas auf der Treppe transportieren?
-
Ja natürlich. Gerade unser patentiertes Einrohr-Schienensystem für den Kurvensitzlift macht dies möglich. Denn die Schiene wird in Verbindung mit dem automatischen Drehsitz so geführt, dass sie knapp über den Stufen verläuft und somit die Treppe in der üblichen Nutzungshöhe gar nicht eingeschränkt wird.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Ist die Beratung kostenlos und unverbindlich?
-
Selbstverständlich. Für Sie ist unsere Beratung eine kostenfreie Dienstleistung. Am Ende des Beratungsgespräches erhalten Sie von uns ein Angebot, über das Sie dann in Ruhe für sich entscheiden können.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Kann ich den Treppenlift vorab einmal testen?
-
ThyssenKrupp Treppenlifte sind in ganz Deutschland installiert, auch in Ihrer Nähe. Gern nimmt Sie unser Techniker mit zu einer kostenlosen Probefahrt bei einem unserer bestehenden Kunden in Ihrer Nachbarschaft. Neben dem Ausprobieren des Treppenliftes können Sie auch mit dem Nachbarn über seine Erfahrungen mit uns sprechen. Das schafft eine vertrauensvolle Grundlage für Ihre richtige Entscheidung.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Was muss denn alles umgebaut werden, damit ein Lift bei mir eingebaut werden kann?
-
Es kann alles bleiben wie es ist. Ihr Lift wird technisch und optisch in Ihr Wohnumfeld integriert. Umbaumaßnahmen sind in der Regel nicht erforderlich.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Ist die Bedienung nicht viel zu kompliziert für mich?
-
Viele unserer Kunden sagen, es ist leichter Treppenlift zu fahren, als den Fernseher ein- oder auszuschalten.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Lohnt sich die Anschaffung eines Treppenliftes noch in meinem Alter?
-
Lebensqualität ist doch für jeden Menschen immer lohnenswert. Und Sie werden wieder spürbar mehr Eigenständigkeit in Ihrem eigenen Zuhause erleben.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Was ist, wenn doch einmal etwas nicht stimmt mit meinem Lift?
-
Sie erhalten zu Ihrem Treppenlift eine exklusive Telefonnummer, welche nur ThyssenKrupp Treppenlifte Kunden zur Verfügung steht. Unser Kundendienst ist 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar. Bei Bedarf ist ein Techniker in der Regel nach 24 Stunden, meistens sogar noch am selben Tag, bei Ihnen zu Hause. Damit das gar nicht erst notwendig wird, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Wartungsvertrag abzuschließen.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Ich wohne in einem Reihenhaus. Wenn ich mit dem Lift fahre, hört das mein Nachbar?
-
Natürlich nicht, bei normaler Isolierung. Unsere Treppenlifte sind leise im Betrieb und vermeiden so störende Geräusche für alle Bewohner.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Kann ich den Treppenlift für andere unzugänglich machen bzw. abschließen?
-
Ja, unsere Lifte verfügen über einen Schlüsselschalter, der den Lift sicher vor Missbrauch schützt.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Wer bezahlt den Treppenlift?
-
Grundsätzlich ist die Anschaffung eines Treppenliftes eine private Anschaffung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bei der Pflegeversicherung einen Zuschuss nach § 40 Abs. 4 SGB XI erhalten. Das sind 2.557€. Grundvoraussetzung ist die Einstufung in eine Pflegestufe.
Seit dem 01.05.2010 gibt es in Ergänzung zum bisherigen Förderkredit "Wohnraum modernisieren - Altersgerecht Umbauen" von der KfW Bankengruppe einen Zuschuss von bis zu 2.500 EUR pro Wohneinheit. Antragsberechtigt sind Wohneigentümer und Vermieter und auch Mieter, wenn diese mit Zustimmung des Vermieters umbauen. Der Zuschuss wird direkt über die KfW beantragt und ausgezahlt.Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Mein Mann kommt in ca. 3 Wochen nach Hause, wie löse ich das Problem mit der Treppe bis der Sitzlift da ist?
-
Als Treppenlift Hersteller haben wir die Möglichkeit schnell zu reagieren. Ihren Sitzlift bauen wir auch in dieser Zeit bei Ihnen zu Hause ein.
Kategorie: Allgemeine Fragen
-
Was sollen denn meine Kinder mit dem Lift machen, wenn ich nicht mehr bin?
-
Auf Wunsch demontieren wir Ihren Lift. Ihre Kinder können dann entscheiden, ob Sie den Lift einlagern wollen oder ob wir diesen zurücknehmen sollen und dann fachgerecht entsorgen.
Kategorie: Allgemeine Fragen
